1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Kyokushinkai Karate Köpenick mit dem Zusatz e.V. nach Eintragung im Vereinsregister VR 10792 B, und hat seinen Sitz in Berlin.
2. Zweck
Der Verein bezweckt die gemeinsame Pflege japanischen Kampfsports – Budo – durch aktive und fördernde Mitglieder. Er bekennt sich zum reinen Amateurgedanken, lehnt wirtschaftliches Gewinnstreben ab und erstrebt die körperliche Ertüchtigung, insbesondere der Jugend. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein kann anderen Organisationen, insbesondere Zusammenschlüssen von Vereinen mit gleichem Zweck, beitreten.
3. Mitgliedschaft und Eintritt
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die für Ziel und Zweck des Vereins eintritt. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet. In Zweifelsfällen und Ablehnung der Mitgliedschaft kann der Betroffene die dazu anrufbare Mitgliederversammlung zur Entscheidung anrufen.
4. Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er führt zur Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende eines Quartals, sofern die Erklärung drei Monate vor dessen Ablauf eingegangen ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Er ist zulässig bei unehrenhaften Handlungen, einem Beitragsverzug von mehr als drei Monaten und bei groben Verstößen gegen die Interessen des Vereins.
5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und Anträge zu stellen. Die Ausübung des Stimmrechts und die Wahl in den Vorstand setzt die Volljährigkeit voraus. Das Stimmrecht kann nur persönlich abgegeben werden. Die Mitglieder sind verpflichtet laufende Mitgliedsbeiträge zu zahlen, über deren Höhe und Fälligkeit die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder entscheidet. Bei einem Beitragsrückstand von drei Monaten sind die Mitglieder verpflichtet eine Mahngebühr, die in der Beitragsordnung festgelegt ist, zu entrichten. Jedes Mitglied hat drei Passbilder abzugeben und die von einer ordentlichen Jahresversammlung beschlossene Sportkleidung anzuschaffen, soweit es davon nicht durch den Vorstand befreit wird. Die von Mannschaften des Vereins gewonnenen Preise werden dessen Eigentum.
6. Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden. Ein erweiterter Vorstand kann bestellt werden. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Er kann seine Arbeit durch eine Geschäftsordnung regeln. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der Vorsitzende. Er ist alleinvertretungs- und zeichnungsberechtigt.
7. Mitgliederversammlung
Die in den ersten drei Monaten jedes Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins und die Verwendung des an diesem Tage vorhandenen Vermögens, Höhe der Mitgliedsbeiträge, sonstige Anträge, Entlastung und Wahl des Vorstandes sowie von zwei Kassenprüfern. Letztere dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Entscheidungen des Vereins bedürfen der ¾-Mehrheit der Anwesenden.
8. Auflösung des Vereins
Auflösung des Vereins bedarf einer ¾-Mehrheit der Anwesenden. Bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke des Vereins wird das Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Einrichtung zur Förderung des Sports zugeführt. Diese wird bei Auflösung benannt.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 13. Februar 2009.