Verein

Mitgliedschaft

Du möchtest Teil unserer Gemeinschaft werden? Wir freuen uns über jeden, der die Herausforderung des Kyokushin Karate annehmen und unsere Werte teilen möchte.

Wer kann Mitglied werden?

Grundsätzlich kann bei uns jede natürliche Person Mitglied werden, die sich zu unseren Zielen und dem Budo-Gedanken bekennt. Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Förderung der Jugend.

  • Der Eintritt erfolgt durch eine schriftliche Beitrittserklärung.
  • Über die Annahme entscheidet der Vorstand.

Unsere Bedingungen & Erwartungen

Kyokushin ist ein Weg der Disziplin und gegenseitigen Wertschätzung. Für ein erfolgreiches Training setzen wir voraus:

  • Respekt & Etikette: Wir halten uns an die traditionellen Grußformen (OSU) und folgen den Anweisungen der Trainer.
  • Hygiene: Ein sauberer Karate-Gi sowie kurze Finger- und Fußnägel sind für die Sicherheit im Vollkontakt unerlässlich.
  • Verantwortung: Die erlernten Techniken dürfen nur zur Notwehr angewendet werden (gemäß §§ 32, 33 StGB).

Beiträge & Regelungen

Alle Details zu Rechten, Pflichten und Kosten findest du in unseren offiziellen Dokumenten:

  • Beitragsordnung: Informationen zu monatlichen Beiträgen und Rabatten.
  • Dojo-Ordnung: Verhalten im Training und Haftungsfragen.
  • Satzung: Das rechtliche Grundgerüst unseres Vereins.

Ansprechpartner, Dojos & Trainingszeiten

Dojo Oberschöneweide
Mi & Fr ab 18:00 Uhr
Edison-Grundschule, Wattstr. 71, 12459 Berlin
Ansprechpartner: Peter Bradler (Vorsitzender)
Dojo Briesen
Donnerstag ab 18:00 Uhr
Kulturzentrum Briesen, Am Denkmal 31A, 15757 Halbe
Ansprechpartner: Tino Mattiß

Komm einfach zu den Trainingszeiten in einem unserer Dojos vorbei – dort kannst du direkt am Probetraining teilnehmen und dich von uns persönlich beraten lassen. Wir freuen uns auf dich!

Vereinsordnungen und Satzung

Hier findest du die Übersicht unserer aktuellen Mitgliedsbeiträge und Konditionen:

  • Kinder (bis 16 J.) & Schüler: 15,00 € / Monat
  • Studenten & Arbeitsuchende: 17,00 € / Monat
  • Erwachsene: 20,00 € / Monat

Weitere Konditionen:

  • Aufnahmegebühr: Einmalig in Höhe eines Monatsbeitrages.
  • Jahres-Rabatt: Bei Vorauszahlung für ein volles Jahr gewähren wir einen Rabatt von 2 Monatsbeiträgen.
  • Zahlungsweise: Beiträge sind pünktlich zum 1. des Monats im Voraus zu überweisen.
  • Mahngebühr: Bei einem Verzug von mehr als 2 Monaten wird eine Gebühr von 15,00 € erhoben.

Wichtig: Bitte gib bei der Überweisung immer den Namen des Mitglieds und den Zeitraum an. Die Kontodaten erhältst du bei der Anmeldung oder direkt im Dojo.

Trainingsorte:

  • Dojo Oberschöneweide: Edison-Grundschule, Wattstr. 71, 12459 Berlin
  • Dojo Briesen: Kulturzentrum Briesen, Am Denkmal 31A, 15757 Halbe

Verhalten im Trainingsraum:
Man betritt das Dojo nur mit Badelatschen. Beim Betreten wird mit OSU zuerst das Dojo und dann der Trainer begrüßt. Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten.

Gesundheit, Hygiene und Sauberkeit:
Bitte vor dem Training Hände und Füße waschen und auf kurze Finger- und Fußnägel achten. Trainiert wird barfuß mit sauberem Karate-Gi und Gürtel entsprechend der Graduierung. Bei Krankheit, auch Erkältungen, wird vom Training dringend abgeraten.

Haftung:
Als Mitglied im Landessportbund ist der KKK e.V. haftpflicht- und unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nur für den sportlichen, nicht für den privaten Bereich. Darüber hinaus haftet der Verein nicht für Schäden jeglicher Art. Der Verein übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertsachen, Schmuck oder Geld. Diese können zur Aufsicht mit in das Dojo genommen werden.

Anwendung von Karate in der Öffentlichkeit:
Die erlernten Techniken dürfen in der Öffentlichkeit nicht angewendet oder weitergegeben werden. Ausnahme bilden lediglich der § 227 BGB, die §§ 32 und 33 StGB und § 15 OWiG, die die Anwendung in Notwehr erlauben.

Gültigkeit: Diese Ordnung gilt für beide oben genannten Dojos (Oberschöneweide und Briesen) gleichermaßen.

1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Kyokushinkai Karate Köpenick mit dem Zusatz e.V. nach Eintragung im Vereinsregister VR 10792 B, und hat seinen Sitz in Berlin.

2. Zweck
Der Verein bezweckt die gemeinsame Pflege japanischen Kampfsports – Budo – durch aktive und fördernde Mitglieder. Er bekennt sich zum reinen Amateurgedanken, lehnt wirtschaftliches Gewinnstreben ab und erstrebt die körperliche Ertüchtigung, insbesondere der Jugend. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein kann anderen Organisationen, insbesondere Zusammenschlüssen von Vereinen mit gleichem Zweck, beitreten.

3. Mitgliedschaft und Eintritt
Mitglied kann jede natürliche Person werden, die für Ziel und Zweck des Vereins eintritt. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet. In Zweifelsfällen und Ablehnung der Mitgliedschaft kann der Betroffene die dazu anrufbare Mitgliederversammlung zur Entscheidung anrufen.

4. Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er führt zur Beendigung der Mitgliedschaft zum Ende eines Quartals, sofern die Erklärung drei Monate vor dessen Ablauf eingegangen ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Er ist zulässig bei unehrenhaften Handlungen, einem Beitragsverzug von mehr als drei Monaten und bei groben Verstößen gegen die Interessen des Vereins.

5. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und Anträge zu stellen. Die Ausübung des Stimmrechts und die Wahl in den Vorstand setzt die Volljährigkeit voraus. Das Stimmrecht kann nur persönlich abgegeben werden. Die Mitglieder sind verpflichtet laufende Mitgliedsbeiträge zu zahlen, über deren Höhe und Fälligkeit die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder entscheidet. Bei einem Beitragsrückstand von drei Monaten sind die Mitglieder verpflichtet eine Mahngebühr, die in der Beitragsordnung festgelegt ist, zu entrichten. Jedes Mitglied hat drei Passbilder abzugeben und die von einer ordentlichen Jahresversammlung beschlossene Sportkleidung anzuschaffen, soweit es davon nicht durch den Vorstand befreit wird. Die von Mannschaften des Vereins gewonnenen Preise werden dessen Eigentum.

6. Organe
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden. Ein erweiterter Vorstand kann bestellt werden. Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Er kann seine Arbeit durch eine Geschäftsordnung regeln. Vorstand im Sinne des §26 BGB ist der Vorsitzende. Er ist alleinvertretungs- und zeichnungsberechtigt.

7. Mitgliederversammlung
Die in den ersten drei Monaten jedes Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins und die Verwendung des an diesem Tage vorhandenen Vermögens, Höhe der Mitgliedsbeiträge, sonstige Anträge, Entlastung und Wahl des Vorstandes sowie von zwei Kassenprüfern. Letztere dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Entscheidungen des Vereins bedürfen der ¾-Mehrheit der Anwesenden.

8. Auflösung des Vereins
Auflösung des Vereins bedarf einer ¾-Mehrheit der Anwesenden. Bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke des Vereins wird das Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Einrichtung zur Förderung des Sports zugeführt. Diese wird bei Auflösung benannt.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 13. Februar 2009.